Der Weg von der Idee bis zum vermarktbaren Immobilienprodukt /Teil 1

In den letzten Jahren sind wir sehr häufig von unseren Großkunden um Begleitung beim Ankaufsprozessen gebeten worden. Bereits bei Erstbesichtigungen von Immobilien sind wir mit vor Ort. Die aktuelle Marktlage, mit geringem Angebot und hoher Nachfrage nach guten Immobilien, erfordert schnellere Entscheidungsprozesse als noch vor einigen Jahren. Unsere Beratung bezieht sich immer auf die vorhandene bauliche Substanz, die Haustechnik und die Einschätzung zu Risiken aber auch Chancen.

Danach werden durch uns nötige Aufwendungen, Renovierungs- und Sanierungskosten bepreist und fließen in die Investitionskalkulation ein. Die Kalkulation stellt immer die Ankaufskosten, die Finanzierungskosten und die Herstellungskosten dar. Ebenso die Mieterträge und einen möglichen Erlös beim geplanten Abverkauf. So waren wir auch, seit Frühjahr 2018, in den sehr interessanten Ankaufsprozess unseres Kunden eingebunden.

Eine Due-Diligence-Prüfung ist die sorgfältige Prüfung und Analyse einer Immobilie, insbesondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, die durch einen potenziellen Käufer und vor allem den Finanzierungspartnern einer Immobilie vorgenommen wird. Dies geschieht meist durch extern beauftragte Gutachter. Auch diesen Prozess haben wir beratend begleitet.

Kennzahlen und Daten zu dem geplanten Projekt:

Das spannende Immobilienprojekt aus 1968 besteht aus einer Wohnanlage mit 114 Apartments (3.839 qm) und einem bisher gewerblich genutzten Hochhauses. Der Kauf beinhaltet auch eine Baugenehmigung mit Umnutzung des Hochhauses zu 61 Wohn-Apartments (2.033 qm) und den Neubau von 4 Penthäusern (470 qm) auf den Bestand als Staffelgeschoss. Weiterhin stehen noch Gewerbeflächen (522 qm ) zur Verfügung. Insgesamt stehen im Frankfurter Osten Flächen von ca. 6.900 qm zur Verfügung.

Als Projektsteuerer und Bauherrenvertreter wurden wir dann Mitte 2019 beauftragt. Geplant ist bis 2021 die Kernsanierung des Hochhauses und der Neubau der Penthäuser. Gleichzeitig werden im Bestandsgebäude umfangreiche Sanierungen und Renovierungen in Eigenregie durchgeführt. Ein Hochhaus ist nach der hessischen Bauordnung ein Gebäude mit über 22 Metern Höhe. Im Baurecht ist dies ein Sonderbau, der erhöhte Anforderungen an den Brandschutz und die Statik hat. Also beginnt der technische Teil mit der Bestandsaufnahme der tatsächlich vorhandenen Bausubstanz. Hier wird geprüft ob die alten Pläne aus 1968 mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Zu allererst wurde das Gebäude neu vermessen und es wurden Bauteile geöffnet, um den statischen Bestand zu erfassen.

Die Architekten und die Fachplaner für Statik, Brandschutz und Haustechnik erfassen die Aufgaben und beginnen die Planung. Nach der Phase 1 der Prüfung, der Finanzierung und dem Ankauf beginnt Phase 2 Die Planung.

Lesen Sie in Teil 2 über die Planung der einzelnen Projektabschnitte, die Beauftragung der Spezialisten und deren Koordinationsplanung der beteiligten Gewerke, damit eine frist- und fachgerechte Umsetzung begonnen wurde.